Rechtsprechung
   LAG München, 27.01.2011 - 3 TaBVGa 20/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15161
LAG München, 27.01.2011 - 3 TaBVGa 20/10 (https://dejure.org/2011,15161)
LAG München, Entscheidung vom 27.01.2011 - 3 TaBVGa 20/10 (https://dejure.org/2011,15161)
LAG München, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 3 TaBVGa 20/10 (https://dejure.org/2011,15161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zutrittsrecht eines gekündigten Betriebsratsmitglieds zum Betrieb bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Kündigungsschutzverfahrens - Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zutrittsrecht eines Betriebsratsmitglieds bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses; Eilantrag bei Stattgabe der Kündigungsschutzklage ohne Entscheidung zur vorläufigen Weiterbeschäftigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zutrittsrecht des Betriebsratsmitglieds bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses; unbegründeter Eilantrag bei Stattgabe der Kündigungsschutzklage ohne Entscheidung zur vorläufigen Weiterbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zugang eines Betriebsrats zum Betrieb

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamburg, 06.10.2005 - 7 TaBV 7/05
    Auszug aus LAG München, 27.01.2011 - 3 TaBVGa 20/10
    17 Das Beschwerdegericht folgt der ganz überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl. z. B. LAG Hamburg 06.10.2005 - 7 TaBV 7/05; LAG Köln 12.12.2001 - 8 TaBV 72/01; LAG Hamm 17.01.1996 - 3 TaBV 61/95; ErfK/Eisemann, 11. Aufl., § 24 BetrVG Rn. 4; GK/Oetker, 9. Aufl., § 24 Rn. 27; Fitting u. a. BetrVG, 22. Aufl., § 24 Rn. 16 und § 25 Rn. 22), wonach durch eine mit der Kündigungsschutzklage angegriffene Kündigung eines (hier: später) in den Betriebsrat gewählten Betriebsratsmitglieds diese Mitgliedschaft im Betriebsrat bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens grundsätzlich zweifelhaft ist und diese Ungewissheit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses in der Regel dazu führt, dass von einer Verhinderung des Betriebsratsmitglieds an der Amtsausübung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG bis zum rechtskräftigen Obsiegen im Kündigungsschutzverfahren auszugehen ist (ebenso in einem Rechtsstreit über die Wählbarkeit als Betriebsratsmitglied nach Kündigung: BAG 10.11.2004 - 7 ABR 12/04 - Rn. 18).

    Die Beschwerdekammer folgt der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur auch darin, dass von diesem Grundsatz Ausnahmen gelten müssen, insbesondere deshalb, weil dafür Sorge getragen werden muss, dass der Arbeitgeber nicht durch evident unwirksame (fristlose) Kündigungen Einfluss auf die Zusammensetzung des Betriebsrats nehmen kann, und dass aus diesem Grunde in Anlehnung an den von der Rechtsprechung entwickelten allgemeinen vorläufigen Weiterbeschäftigungsanspruch gekündigter Arbeitnehmer im Falle einer offensichtlich unwirksamen Kündigung nicht von einer vorübergehenden Verhinderung des Betriebsratsmitglieds im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG auszugehen ist, was zum Fortbestand des Zutrittsrechts zur Ausübung des Betriebsratsamts trotz der Kündigung führt (hierzu z. B. LAG Hamburg 06.10.2005 - 7 TaBV 7/05).

    Wenn man - anders als das Arbeitsgericht im vorliegenden Verfahren oder beispielsweise das Landesarbeitsgericht Hamburg in der Entscheidung vom 06.10.2005 (7 TaBV 7/05) - für die Überwindung des "Ungewissheits-Tatbestands" und somit das Bestehen eines Zutrittsrechts des gekündigten Betriebsratsmitglieds, abgesehen vom Fall der offensichtlich unwirksamen Kündigung, einen gerichtlich durchgesetzten vorläufigen Weiterbeschäftigungsanspruch fordert, wird die Ausübung des Betriebsratsamts nicht entgegen § 78 BetrVG unzulässig behindert.

  • LAG Köln, 12.12.2001 - 8 TaBV 72/01

    Regelung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Erreichen einer

    Auszug aus LAG München, 27.01.2011 - 3 TaBVGa 20/10
    17 Das Beschwerdegericht folgt der ganz überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl. z. B. LAG Hamburg 06.10.2005 - 7 TaBV 7/05; LAG Köln 12.12.2001 - 8 TaBV 72/01; LAG Hamm 17.01.1996 - 3 TaBV 61/95; ErfK/Eisemann, 11. Aufl., § 24 BetrVG Rn. 4; GK/Oetker, 9. Aufl., § 24 Rn. 27; Fitting u. a. BetrVG, 22. Aufl., § 24 Rn. 16 und § 25 Rn. 22), wonach durch eine mit der Kündigungsschutzklage angegriffene Kündigung eines (hier: später) in den Betriebsrat gewählten Betriebsratsmitglieds diese Mitgliedschaft im Betriebsrat bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens grundsätzlich zweifelhaft ist und diese Ungewissheit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses in der Regel dazu führt, dass von einer Verhinderung des Betriebsratsmitglieds an der Amtsausübung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG bis zum rechtskräftigen Obsiegen im Kündigungsschutzverfahren auszugehen ist (ebenso in einem Rechtsstreit über die Wählbarkeit als Betriebsratsmitglied nach Kündigung: BAG 10.11.2004 - 7 ABR 12/04 - Rn. 18).

    Denn auch dann wird der "Ungewissheits-Tatbestand" überwunden durch eine gerichtliche Entscheidung, die mit einiger Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, dass ein Verhinderungsgrund für die Ausübung des Betriebsratsamts nicht besteht (ebenso GK/Oetker, a. a. O., § 24 Rn. 27; LAG Köln 12.12.2001 - 8 TaBV 72/01).

  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 12/04

    Betriebsratswahl - Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG München, 27.01.2011 - 3 TaBVGa 20/10
    17 Das Beschwerdegericht folgt der ganz überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl. z. B. LAG Hamburg 06.10.2005 - 7 TaBV 7/05; LAG Köln 12.12.2001 - 8 TaBV 72/01; LAG Hamm 17.01.1996 - 3 TaBV 61/95; ErfK/Eisemann, 11. Aufl., § 24 BetrVG Rn. 4; GK/Oetker, 9. Aufl., § 24 Rn. 27; Fitting u. a. BetrVG, 22. Aufl., § 24 Rn. 16 und § 25 Rn. 22), wonach durch eine mit der Kündigungsschutzklage angegriffene Kündigung eines (hier: später) in den Betriebsrat gewählten Betriebsratsmitglieds diese Mitgliedschaft im Betriebsrat bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens grundsätzlich zweifelhaft ist und diese Ungewissheit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses in der Regel dazu führt, dass von einer Verhinderung des Betriebsratsmitglieds an der Amtsausübung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG bis zum rechtskräftigen Obsiegen im Kündigungsschutzverfahren auszugehen ist (ebenso in einem Rechtsstreit über die Wählbarkeit als Betriebsratsmitglied nach Kündigung: BAG 10.11.2004 - 7 ABR 12/04 - Rn. 18).
  • LAG Hamm, 17.01.1996 - 3 TaBV 61/95

    Betriebsrat: Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Weiterbeschäftigungsanspruch

    Auszug aus LAG München, 27.01.2011 - 3 TaBVGa 20/10
    17 Das Beschwerdegericht folgt der ganz überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl. z. B. LAG Hamburg 06.10.2005 - 7 TaBV 7/05; LAG Köln 12.12.2001 - 8 TaBV 72/01; LAG Hamm 17.01.1996 - 3 TaBV 61/95; ErfK/Eisemann, 11. Aufl., § 24 BetrVG Rn. 4; GK/Oetker, 9. Aufl., § 24 Rn. 27; Fitting u. a. BetrVG, 22. Aufl., § 24 Rn. 16 und § 25 Rn. 22), wonach durch eine mit der Kündigungsschutzklage angegriffene Kündigung eines (hier: später) in den Betriebsrat gewählten Betriebsratsmitglieds diese Mitgliedschaft im Betriebsrat bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens grundsätzlich zweifelhaft ist und diese Ungewissheit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses in der Regel dazu führt, dass von einer Verhinderung des Betriebsratsmitglieds an der Amtsausübung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG bis zum rechtskräftigen Obsiegen im Kündigungsschutzverfahren auszugehen ist (ebenso in einem Rechtsstreit über die Wählbarkeit als Betriebsratsmitglied nach Kündigung: BAG 10.11.2004 - 7 ABR 12/04 - Rn. 18).
  • LAG Köln, 27.07.2011 - 9 TaBVGa 2/11

    Betriebsverfassungsrecht; Amtsausübung des gekündigten Betriebsratsmitglieds nach

    Etwas anderes gilt, wenn das erstinstanzliche Gericht einen Anspruch des Betriebsratsmitglieds auf vorläufige Weiterbeschäftigung bereits während der Dauer des Kündigungsrechtsstreits zuerkannt hat (Anschluss an LAG München, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 3 TaBVGa 20/10 -).

    Solange hat das Betriebsratsmitglied kein Recht auf Ladung und Teilnahme an Betriebsratssitzungen (vgl. BAG, Beschluss vom 10. November 2004 - 7 ABR 12/04 - LAG Köln, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - 8 TaBV 72/01 - LAG Hamburg, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 7 TaBV 7/05 - LAG München, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 3 TaBVGa 20/10 - ErfK-Eisemann, 8. Aufl., § 24 BetrVG, Rdn. 4; Fitting, BetrVG, 25. Aufl., § 24 Rdn. 16 f.; HWK-Reichold, Arbeitsrechtskommentar, 4. Aufl., § 24 Rdn. 5; KR-Etzel, 9. Aufl., § 103 BetrVG Rdn. 152 f.).

    Diese gerichtliche Entscheidung begründet mit einiger Wahrscheinlichkeit die Annahme, dass die betreffende Person weiterhin als Amtsinhaber anzusehen ist und deshalb ein Verhinderungsgrund für die Ausübung des Betriebsratsamts nicht besteht (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - 8 TaBV 72/01 - LAG München, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 3 TaBVGa 20/10 - KR-Etzel, a.a.O., § 103 BetrVG Rdn. 153).

    Spricht dann das Arbeitsgericht die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung aus, so besteht zugleich für den Betriebsrat Rechtssicherheit bei der Entscheidung, das gekündigte Betriebsratsmitglied zu der Betriebsratssitzung einzuladen und nicht ein Ersatzmitglied (LAG München, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 3 TaBVGa 20/10 - ).

    Zudem bleibt dem gekündigten Betriebsratsmitglied ungeachtet der zeitweiligen Verhinderung der Status eines gewählten Betriebsratsmitgliedes erhalten (vgl. LAG München, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 3 TaBVGa 20/10 -).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2017 - 3 TaBVGa 1/17

    Zugangsrecht eines gekündigten Arbeitnehmers nach erhobener Kündigungsschutzklage

    Im Gegensatz zur begehrten dauerhaften Ausübung von Betriebsratstätigkeit durch ein außerordentlich gekündigtes Betriebsratsmitglied nach Einreichung einer Kündigungsschutzklage ohne vorläufigen Weiterbeschäftigungsanspruch (vgl. diesbezüglich LAG München vom 27.01.2011 - 3 TaBVGa 20/10 - juris Rn. 17) ist für die Bejahung eines Zutrittsrechtes eines fristlos gekündigten Arbeitnehmers an einer - einmaligen und zeitlich begrenzten - Betriebsversammlung im Falle - wie hier - einer erhobenen Kündigungsschutzklage nach zutreffender und herrschender Meinung als weitere Anspruchsvoraussetzung die offensichtliche Unwirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung nicht erforderlich (wie hier: Düwell/Tautphäus, BetrVG 4. Auflage Rn. 9 zu § 42; Däubler u.a./Berg, BetrVG 15. Auflage Rn. 15 unter Hinweis auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes Hamburg vom 14.07.1977 zum Aktenzeichen 14 GaBV 31/77; GK-BetrVG/Weber 10. Auflage Band I, Rn. 16 m.w.N.; a.A. Richardi/Annuß, BetrVG 15. Auflage Rn. 4).

    Die von der Beteiligten zu 2. zitierten landesarbeitsgerichtlichen Entscheidungen (insbesondere LAG München vom 27.01.2011, a.a.O.) betreffen den vorstehenden erstgenannten Sachverhalt und sind mithin mit der vorliegenden Fallkonstellation nicht vergleichbar und daher nicht einschlägig.

    Dieser Unsicherheitszustand führt nach zutreffender Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes (Urteil vom 14.05.1997 - 7 ABR 26/96 - juris Rn. 17) nicht zum Verlust des aktiven und passiven Wahlrechtes, sondern im Fall der Wahl zum Betriebsrat zur Bejahung eines Verhinderungsfalles hinsichtlich der Mandatsausübung (so zutreffend auch LAG München vom 27.01.2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.02.2021 - 5 VR 1.20

    Mitglied des Personalrats ist nach außerordentlicher Kündigung an der Ausübung

    Dafür spricht auch, dass mit der Kündigung von Personalratsmitgliedern Einfluss auf die Zusammensetzung des Personalrats genommen werden kann und es zu verhindern gilt, dem Dienststellenleiter eine Möglichkeit zu eröffnen, unliebsame Personalratsmitglieder durch den Ausspruch unberechtigter Kündigungen an der Ausübung ihres Amtes zu hindern (vgl. zur vergleichbaren Fragestellung im Betriebsverfassungsrecht etwa LAG München, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 3 TaBVGa 20/10 - juris; LAG Köln, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 9 TaBVGa 2/11 - juris; s.a. bezüglich der Wählbarkeit eines gekündigten Arbeitnehmers BAG, Beschlüsse vom 14. Mai 1997 - 7 ABR 26/96 - BAGE 85, 370 und vom 10. November 2004 - 7 ABR 12/04 - BAGE 112, 305 ).

    Offenbleiben kann hier, ob sich außerordentlich gekündigte Personalratsmitglieder auf das Behinderungsverbot des § 8 Halbs. 1 BPersVG auch erfolgreich berufen können, wenn im Kündigungsschutzprozess ein die Instanz abschließendes Urteil ergeht, welches die Unwirksamkeit der ihnen gegenüber ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung und damit der Sache nach den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses feststellt sowie aus Anlass einer entsprechenden Antragstellung darüber hinaus die Verpflichtung des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers auf vorläufige Weiterbeschäftigung ausspricht (vgl. hierzu - bejahend - etwa Schlatmann, in: Lorenzen/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Hebeler/Ramm/Sachadae, BPersVG, Stand November 2020, § 31 Rn. 21; Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 14. Aufl. 2018, § 31 Rn. 5a; a.A. etwa Fischer/Goeres/Gronimus, GKÖD, Band V, BPersVG, Stand Juli 2020, K § 29 Rn. 13, K § 31 Rn. 18, K § 47 Rn. 36 und L § 85 ArbGG Rn. 140; Kröll, in: Altvater/Baden/Baunack/Berg/Dierßen/Herget/Kröll/Lenders/Noll, BPersVG, 10. Aufl. 2019, § 29 Rn. 11; zur vergleichbaren Fragestellung im Betriebsverfassungsrecht etwa LAG München, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 3 TaBVGa 20/10 - juris und LAG Köln, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 9 TaBVGa 2/11 - juris; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 30. Aufl. 2020, § 24 Rn. 16 f., jeweils m.w.N.).

  • LAG Hamm, 23.06.2014 - 13 TaBVGa 20/14

    Einstweilige Verfügung; Zutritt; Betrieb; Betriebsratsmitglied; Bekanntmachung

    In dem Zusammenhang folgt die Kammer der ganz überwiegenden Ansicht in der Rechtsprechung ( z.B. LAG München, 27.01.2011 - 3 TaBVGa 20/10 - juris; LAG Hamburg, 06.10.2005 - 7 TaBV 7/05 - AiB 2006, 238; LAG Hamm, 24.09.2004 - 10 TaBV 95/04 - juris; LAG Köln, 12.12.2001 - 8 TaBV 72/01 - NZA-RR 2002, 425) und der Literatur ( z.B. Fitting, 27. Aufl., § 24 Rn. 17; GK/Oetker, 10. Aufl., § 25 Rn. 37 f., jew. m.w.N.), dass im Falle der (außerordentlichen) Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Amtsträgers grundsätzlich während der Dauer der Ungewissheit, ob die Kündigung wirksam ist, auch kein Recht des betroffenen Betriebsratsmitgliedes auf Zutritt zum Betrieb besteht, sondern vielmehr von einer (zeitweiligen) Verhinderung gemäß § 25 Abs. 1 BetrVG auszugehen ist.
  • LAG Hamm, 23.06.2014 - 13 TaBVGa 21/14

    Einstweilige Verfügung; Zutritt; Betrieb; Betriebsratsmitglied; Bekanntmachung

    In dem Zusammenhang folgt die Kammer der ganz überwiegenden Ansicht in der Rechtsprechung ( z.B. LAG München, 27.01.2011 - 3 TaBVGa 20/10 - juris; LAG Hamburg, 06.10.2005 - 7 TaBV 7/05 - AiB 2006, 238; LAG Hamm, 24.09.2004 - 10 TaBV 95/04 - juris; LAG Köln, 12.12.2001 - 8 TaBV 72/01 - NZA-RR 2002, 425) und der Literatur ( z.B. Fitting, 27. Aufl., § 24 Rn. 17; GK/Oetker, 10. Aufl., § 25 Rn. 37 f., jew. m.w.N.), dass im Falle der (außerordentlichen) Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Amtsträgers grundsätzlich während der Dauer der Ungewissheit, ob die Kündigung wirksam ist, auch kein Recht des betroffenen Betriebsratsmitgliedes auf Zutritt zum Betrieb besteht, sondern vielmehr von einer (zeitweiligen) Verhinderung gemäß § 25 Abs. 1 BetrVG auszugehen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht